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Thüringen: Politische Struktur

Foto: Staatskanzlei Staatskanzlei

Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern, mit jeweils einem eigenen Landesparlament, einer eigenen Landesregierung und einer eigenen Landsverfassung, die sich am Grundgesetz orientiert. Die Länder haben weitgehend freie Hand bei der Gestaltung ihrer Politik und besitzen Selbstbestimmungsrecht in Ihren Kompetenzbereichen, wie zum Beispiel im Kultur- und Bildungswesen, Wirtschaft oder im Bereich Finanzen und Landeshaushalt. Die Landesregierungen können über den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Sie koordinieren ihre Arbeit in gemeinsamen Gremien wie z.B. der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder. 

Nach dem Fall der Mauer 1989 und der politischen Wende kam es 1990 im Osten Deutschlands im Zuge der Länderneugliederung zur Wiedererrichtung der ostdeutschen Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Der Freistaat Thüringen ist das flächenmäßig kleinste der 5 neuen ostdeutschen Länder. 

Die Thüringer Verfassung: Der Staatsaufbau Thüringens basiert auf der Verfassung vom 25. Oktober 1993 und wurde am 16.10.1994 durch Volksentscheid angenommen. Die Verfassung lehnt sich in Grundzügen an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland an. 

Landeswappen und Landesfarben:
Der gekrönte Landgrafen-Löwe steht für die ereignisreiche Geschichte Thüringens. Er geht auf die Ludowinger, die Thüringer Landgrafen, zurück, die vom 12. bis 13. Jh. über Thüringen und Teile des heutigen Hessens herrschten. Die silbernen Sterne, acht an der Zahl, stehen für die sieben Fürstentümer und den preußischen Teil, der im Norden hinzugekommen ist. Die Landesfarben sind Weiß-Rot. Die Landesflagge besteht aus je einem gleich breiten weißen und roten Längsstreifen.  

Der Thüringer Landtag (Legislative) ist oberstes Gesetzgebungsorgan des Freistaats. Er wird alle fünf Jahre neu gewählt. Der 5. Thüringer Landtag wurde am 30. August 2009 gewählt und besteht aus 88 Abgeordneten. Die CDU hat 30 Landtagssitze. Die Linke 27 Sitze und die SPD 18 Sitze, die FDP 7 Sitze und die Grünen 6 Sitze. Die Landesregierung wird gebildet aus CDU und SPD. Derzeitige Präsidentin des Thüringer Landtages ist Frau Birgit Diezel. 

 

Die Regierungschefin ist die Thüringer Ministerpräsidentin, die die Richtlinienkompetenz innehat und ihre Minister für die jeweiligen Ressorts ernennt (Exekutive). Die Ministerpäsidentin wird vom Landtag direkt gewählt. Amtssitz der Ministerpräsidentin ist seit März 1995 die Thüringer Staatskanzlei in Erfurt. Die ehemalige Kurmainzische Statthalterei ist eines der schönsten und repräsentativsten Gebäude in Erfurt.

Das Kabinett des Freistaates Thüringen:

Ministerpräsidentin: Christine Lieberknecht (CDU, seit 2009); Ihre Vorgänger waren Dieter Althaus, Josef Duchac (1990-1992) und Bernhard Vogel (1992-2003).
Finanzminister: Dr. Wolfgang Voß (CDU)
Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Christoph Matschie (SPD)
Justizminister: Dr. Holger Poppenhäger (SPD)
Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie: Matthias Machnig (SPD)
Ministerien für Soziales, Familie und Gesundheit: Heike Taubert (SPD)
Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz:
Minister Jürgen Reinholz(CDU)
Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr: Christian Carius (CDU)
Innenminister: Jörg Geibert (CDU)
Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefin der Staatskanzlei: Marion Walsmann (CDU)

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof (Judikative) wacht über die Einhaltung der Thüringer Gesetze und ob diese der Verfassung entsprechen. Es ist ein selbstständiges Gericht und dem Justizministerium unterstellt.